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BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 400/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung einer anteiligen Theaterbetriebszulage für einen am Theater tätigen Fundusverwalter
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Teiltheaterbetriebszulage
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Dortmund, 31.07.1984 - 5 Ca 2975/83
- LAG Hamm, 03.05.1985 - 16 (10) Sa 1568/84
- BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 400/85
Papierfundstellen
- ZUM 1989, 201
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82
Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung
Auszug aus BAG, 24.09.1986 - 4 AZR 400/85
Hierzu ist auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der häufig schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und so nur bei Mitberücksichtigung des tariflichen Gesamtzusammenhanges Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden können (BAG 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
- BAG, 23.02.2011 - 10 AZR 299/10
Theaterbetriebszulage - Voraussetzungen - anteilige Zahlung
Beschäftigte, die nicht alle Sonderformen der Arbeit geleistet oder das tarifliche Zeitmaß bei einer Gesamtbetrachtung nicht erreicht haben, erhalten nach Teil V Nr. 4 § 3 Abs. 4 Satz 3 TVöD-NRW je Arbeitstag die hälftige Theaterbetriebszulage (zur vorherigen Regelung für Angestellte in § 5 Abs. 3 Buchst. a BZT-A/NRW vgl. BAG 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP BAT § 2 Nr. 2) .Im Hinblick auf das Vorliegen des tariflich bestimmten Zeitmaßes "nicht nur gelegentlich" kommt den Tatsacheninstanzen ein Beurteilungsspielraum zu (BAG 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - aaO) .
- BAG, 04.02.1988 - 6 AZR 203/85
Tariflicher Anspruch eines Kameramanns des Westdeutschen Rundfunks auf Gewährung …
Dabei ist über den reinen Tarifwortlaut hinaus der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien und der damit von ihnen beabsichtigte Sinn und Zweck der Tarifnormen mit zu berücksichtigen, sofern und soweit sie in den tariflichen Normen ihren Niederschlag gefunden haben (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat vom 17. September 1987 - 6 AZR 560/84 - Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 - alle zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT und BAGE 46, 308, 313 f. = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung = NZA 1985, 160). - BAG, 17.09.1987 - 6 AZR 560/84
Anspruch auf Mehrarbeitsvergütung für Arbeitsvorbereitungen in Form von …
Der wirkliche Wille der Tarifvertragsparteien ist über den reinen Wortlaut hinaus mit zu berücksichtigen, soweit er in den tariflichen Normen seinen Niederschlag gefunden hat (ständige Rechtsprechung des BAG, zuletzt erkennender Senat Urteil vom 14. Mai 1987 - 6 AZR 555/85 - und vom 30. April 1987 - 6 AZR 428/84 -, beide zur Veröffentlichung bestimmt; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT). - BAG, 30.04.1987 - 6 AZR 428/84
Arbeitsentgelt: Vergütung des freigestellten Bezirksvertrauensmanns …
Dabei ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil häufig nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT). - BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 278/85
Ortszuschlags nach § 29 Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) - Ortszuschlag der …
Dabei ist auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang abzustellen, der schon deswegen mitberücksichtigt werden muß, weil häufig nur daraus und nicht aus der einzelnen Tarifnorm auf den wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien geschlossen und nur so der Sinn und Zweck der Tarifnormen zutreffend ermittelt werden kann (BAG Urteil vom 24. September 1986 - 4 AZR 400/85 - AP Nr. 2 zu § 2 BAT; BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung, m. w. N.).